Was ist KURSNET ?
Allgemeines
Mit über 400.000 Angeboten von ca. 14.000 Bildungsanbietern zählt KURSNET zu Deutschlands größter Datenbank im Bereich beruflicher Aus- und Weiterbildung. KURSNET wird herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Sie informiert kostenlos und tagesaktuell über berufliche Bildungsmöglichkeiten - vom Überblick über den Bildungsmarkt bis zu Detailinformationen der einzelnen Veranstaltung. Der besondere Fokus liegt auf dem Bereich berufliche Weiterbildung.
Aufgenommen werden alle Kurse mit Berufsbezug und freiem Zugang und einer Mindestdauer von 4 Unterrichtsstunden.
Neben deutschen sind auch europäische Bildungsangebote enthalten, sofern die Unterrichtssprache Deutsch ist oder es sich um ein Angebot eines Anrainer-Staates handelt. Außerdem finden sich in KURSNET auch fremdsprachige Angebote, sofern sie in Deutschland durchgeführt werden und einen ausdrücklich internationalen, europäischen oder binationalen Charakter haben.
Die einheitliche Darstellung in KURSNET ermöglicht den direkten Vergleich mehrerer Veranstaltungen. Sollten darüber hinausgehende Informationen oder Angaben zum Veranstalter gewünscht werden, ist die Homepage des Bildungsanbieters per Link aufrufbar.
Die in KURSNET enthaltenen Daten werden entweder durch die Bildungsanbieter selbst online gepflegt oder über die beauftragte Redaktion eingearbeitet. Diese übernimmt auch die Qualitätssicherung der Daten in Stichproben. Die inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit der Daten bleibt bei den Bildungsanbietern. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Aus der Aufnahme von Bildungsveranstaltungen in KURSNET lässt sich kein Finanzierungsanspruch ableiten.
Sonderregelung: Aufnahme von Bildungsmaßnahmen nach § 85 SGB III für die Inhaber von Bildungsgutscheinen
KURSNET beinhaltet auch Informationen über Veranstaltungen/Bildungsmaßnahmen, die nach § 85 SGB III (Sozialgesetzbuch - Drittes Buch, Arbeitsförderung) zugelassen sind bzw. deren Zulassung beantragt wurde. Zulassungen von Maßnahmen erfolgen nicht durch die Agenturen für Arbeit, sondern grundsätzlich durch die fachkundigen Stellen (FKS). Das Zulassungsverfahren regelt die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV). Eine Zulassung der Bildungsmaßnahmen nach § 85 SGB III bedeutet, dass - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - Inhaber von Bildungsgutscheinen grundsätzlich gefördert werden können.
Bildungsgutscheine stellen die örtlichen Agenturen für Arbeit aus (oder für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erhalten, die örtlichen Träger der Grundsicherung).
Bildungsinteressierte sollten sich in jedem Fall mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, um aktuelle Informationen wie z.B. die Zahl der Anmeldungen, mögliche Änderungen oder Näheres über die Lehrkräfte zu erhalten.
Bei Fragen zur Datenbank nutzen Sie die Kontaktadressen.
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